12.12.2019 - FSV Zwickau erhält Nachlizenzierungsbescheid des DFB mit lösbarer Aufgabenstellung

Aus redkaos.de
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der FSV Zwickau hat im Zuge der regelmäßig im Spätherbst eines jeden Jahres stattfindenden Nachlizenzierung durch den DFB den entsprechenden Nachlizenzierungsbescheid erhalten. Wie in den Jahren zuvor beinhaltet der Bescheid die Auflage, weitere liquide Mittel für die laufende Saison nachzuweisen. Der Nachweis ist gegenüber dem DFB bis 24.01.2020 zu erbringen. Die Höhe der nachzuweisenden zusätzlichen Liquidität beläuft sich auf einen Betrag, der auch so vom Verein erwartet war. An der Erbringung des Liquiditätsnachweises arbeitet der Verein somit nicht erst seit dem Eintreffen des Bescheids. Hintergrund der zusätzlich nachzuweisenden Liquidität ist nicht etwa eine Überziehung der tatsächlichen Kosten oder niedrigere Einnahmen im Vergleich zu den geplanten Einnahmen und Ausgaben, sondern ausschließlich der vom DFB herangezogene Betrachtungszeitraum der aktuellen Saison, die am 01.07.2019 beginnt und am 30.06.2020 endet. Liquide Mittel, die der Verein bereits vor dem 01.07.2019 eingenommen hat, z.B. Sponsorengelder für die neue Saison, die nicht nach dem 01.07.2019, sondern einige Tage vorher gezahlt wurden, betrachtet der DFB nicht als liquide Mittel für die Saison 2019/20, sondern als solche der vorherigen Saison. Diese um wenige Tage vor dem 01.07.2019 vereinnahmten Beträge sind dann in der laufenden Saison zusätzlich nachzuweisen. Der Nachweis wird hauptsächlich durch den Abschluss weiterer Sponsoringverträge erfolgen und sollte den Verein nicht vor eine unlösbare Aufgabe stellen.

-- zurück zur Saison 2019/20