20.11.2015 - Pressemitteilung des FSV Zwickau e.V. in der Sportrechtssache des NOFV gegen Torsten Ziegner und Marc-Philipp Zimmermann

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Das Sportgericht des NOFV hat in der mündlichen Verhandlung am 19.11.2015 das von Amts wegen eingeleitete Verfahren gegen Torsten Ziegner und Marc-Philipp Zimmermann wegen des Vorwurfs rassistischer und diskriminierender Beleidigungen gegen einen Spieler des SV Babelsberg 03 sowie gegen Zuschauer des Regionalligaspiels am 01.11.2015 zwischen dem FSV Zwickau und dem SV Babelsberg 03 mit Beschluss eingestellt.

Im Ergebnis der Beweisaufnahme konnte weder die Schuld noch die Unschuld der Beschuldigten Torsten Ziegner und Marc-Philipp Zimmermann zur Überzeugung des Sportgerichts festgestellt werden.

In Abstimmung mit dem SV Babelsberg 03 und dem FSV Zwickau entschied sich das Sportgericht zur Verfahrenseinstellung, um aus präventiven Gesichtspunkten den von beiden Vereinen vertretenen Grundwerten, wie Toleranz, Menschlichkeit, Antidiskriminierung und fairer Sportsgeist eine Chance zur gemeinsamen Entwicklung zu geben. Vor allem der Blick des Sportgerichts auf die zukünftigen Begegnungen der beiden Vereine und seiner Anhänger in den Meisterschaftsspielen der NOFV-Regionalliga Nordost und die bereits im Vorfeld von beiden Vereinen geäußerte Bereitschaft, sich weiterhin sportlich fair zu begegnen, gaben Anlass zu diesem Weg der Verfahrensbeendigung.

Die vom Sportgericht eingeräumte Chance wollen beide Vereine nutzen, um das vom SV Babelsberg 03 initiierte Projekt „Welcome United 03“, das insbesondere für die vorgenannten Werte steht, zu unterstützen. Der FSV Zwickau wird sich deshalb gemeinsam mit den beiden Beschuldigten im vorgenannten Sinn mit einen Betrag in Höhe von € 1.500,00 an dem Babelsberger Projekt beteiligen.

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